Stadt- und Gemeinderatswahlen 13. Februar 2022

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Rudolf Raemy, SVP Stadt Zürich, Kreis 3

Rudolf Raemy, SVP Stadt Zürich, Kreis 3Rudolf Raemy, SVP Stadt Zürich, Kreis 3Rudolf Raemy, SVP Stadt Zürich, Kreis 3

keine "roten Affen und keine grüne Gurken" wählen, nur SVP.

keine "roten Affen und keine grüne Gurken" wählen, nur SVP.keine "roten Affen und keine grüne Gurken" wählen, nur SVP.

Der EuGH ist nicht neutral, sondern ein politisches Gericht

Das InstA muss für tot erkärt und gänzlich neu verhandelt werden.

 …»Ich denke, die Schweiz muss sich durchringen, die zukünftigen Spielregeln und Normen, die den europäischen Binnenmarkt betreffen, dynamisch zu übernehmen (zum Beispiel im Handels- und Kapitalverkehr, in der Verkehrs-, Telecom- und Cyberpolicy – keine abschliessende Aufzählung). Aber im Bereich der Personenfreizügigkeit und bei der Unionsbürgerschaft, welche ja weit über die Arbeitsmarktfrage hinausreicht und unser ganzes Sozialsystem tangiert, kommt die dynamische Übernahme mit Einbezug des EuGH schlicht nicht infrage.


Das Pièce de Résistance ist indes die Unterwerfung des ganzen Abkommens unter die Jurisdiktion des EuGH. Dieser ist keine neutrale Instanz, sondern das politische Parteigericht der EU-Staaten. Der EuGH dient nicht bloss der Rechtsauslegung, sondern er entscheidet über die Weiterentwicklung der Integration. Traditionell entscheidet er arbeitnehmerfeindlich, weil er die Personenfreizügigkeit als neoliberales Projekt höher gewichtet als den Arbeitnehmerschutz.

Das Rahmenabkommen ist ein irreversibler Souveränitätstransfer an Brüssel für zukünftige Regulierungen, deren Inhalt wir heute noch gar nicht kennen!


Das InstA, wie es vorliegt, ist nicht eine «Fortsetzung des bilateralen Wegs», wie uns unsere EU-Troubadours einreden, sondern verfahrensrechtlich ein Bruch mit allen bilateralen Verträgen. Mit der zwingenden Weisung des EuGH und mit der Super-Guillotineklausel würden in Zukunft freie Volksentscheide in der Schweiz faktisch verunmöglicht. Das InstA ist ein irreversibler Souveränitätstransfer an Brüssel für zukünftige Regulierungen, deren Inhalt wir heute noch gar nicht kennen!


Meine Hauptsorge gilt nach wie vor dem Lohnschutz und dem Schutz unserer Sozialwerke vor der Unionsbürgerrichtlinie. Der ständige Druck aus der EU kommt von den interessierten Handwerkskammern in Baden-Württemberg.


Die Gewerkschaften haben in der Broschüre «Der Angriff der süddeutschen Arbeitgeber auf den Schweizer Lohnschutz» aufgezeigt, wie der Lobbyist Andreas Schwab als Strippenzieher in Brüssel seine Stellung als EU-Parlamentarier ausnützt, um für die Aufweichung der Lohnschutzmassnahmen in der Schweiz und in Deutschland zu werben.


Wir müssen uns auf einen neuen innenpolitischen Stress einstellen. EU-Nadelstiche wie bei der Börsenäquivalenz oder bei der Medtech-Zulassung haben dies vor Augen geführt. In beiden Fällen konnte man allerdings interne Lösungen zur Schadenvermeidung vorbereiten.


Den Bürgern empfehle ich, sich die Zeit zu nehmen und einmal den vorliegenden 35-seitigen Abkommensentwurf im Originaltext herunterzuladen [und Erläuterungen zum Institutionellen Abkommen Schweiz - EU, ebenda] und dazu eine eigene Meinung zu bilden. Wer den Aufwand dazu nicht aufbringen mag, sollte immerhin den übergreifenden Kernsatz in Artikel 10, Absatz 3, Seite 8, im Abkommen zur Kenntnis nehmen: «Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich.» Dieser Kernparagraph spricht für sich.»


[siehe auch Unionsbürgerrichtlinie (2004/38/EG "UBRL" in Art. B.5.2, Seite 13 der Erläuterungen zum Institutionellen Abkommen, o.e.]


Auszug aus Meinungsbeitrag «Wir müssen den Europa-Stress offensiv bewältigen» von Rudolf Strahm, Publiziert 06.10.20 um 07:47 Uhr, im Tages-Anzeiger, Seite 2


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